hallo
habe eine wichtige frage bezüglich Rechnungslegung beim freien Dienstnehmer
wie sie auszusehen hat ist klar
aber: der leistungszeitraum den man ja angeben muss:
wenn nun nicht immer von 01.-31. abgerechnet wird sondern zb 20-19. kann an dies ja während dem Jahr ohne probleme machen -
aber wie siehts im dezember aus
kann ich in der rechnung (honorarnote) vom Jänner den Leistungszeitraum 20.12.04 bis 19.01.2005 angeben?
somit wären ja ein paar stunden die 2004 geleistet wurden erst 2005 bei der ESt, USt ......zu verrechnen
ergibt dies ein problem?
oder muss man eben am jahresende in der dezember rechnung noch alle std- bis 31.12 verrechnen?
ist es rechtmäßig geleistete stunden aus einem jahr erst im nächsten zu verrechnen um zB über bestimmte grenzen oder so nicht drüber zu kommen?
wann man eine rechnung legt ist ja einem selbst überlassen oder?
danke für die hilfe |
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