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Verfasst von: wolfgang am 02.08.2005 06:49
 


THEMA:  Angestellt + Nebenverdienst
Hallo, ich bin Angestellter und arbeite nebenbei auf selbständiger Basis ohne Gewerbeschein. Die jährlichen Einnahmen für letzteres auf Honorarbasis betragen z.Z. ca. € 2500.-, d.h. liegen unter der SV-Grenze von € 3880.- Der reine Gewinn ist de facto 0.-, da ich für heuer Aufwendungen wie Ausbildungskosten gegenrechnen kann. Nun meine Frage: Kann ich die entsprechenden Daten wie bisher in der Arbeitnehmerveranlagung integrieren und falls ja, wie am besten? Oder muss ich eine entsprechende Einkommenssteuererklärung erstellen und falls ja, wann spätestens? Vielen Dank Wolfgang
Verfasst von: Jutta Rapp am 02.08.2005 06:49
 


THEMA:  Re: Angestellt + Nebenverdienst
Wenn das Nebeneinkommen bis zu EUR 730,00 beträgt, können Sie eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Sollte der Nebenverdienst mehr als EUR 730,00 betragen, ist eine Einkommensteuererklärung auszufüllen. Die Steuererklärungen sind, wenn Sie nicht steuerlich vertreten werden, in Papierform bis 30. April, auf elektronischem Weg bis 30.6. des nächstfolgenden Jahres einzureichen. www.steuerberater-rapp.at
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