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Verfasst von: rotto am 03.08.2005 13:21
 


THEMA:  KEST
1. Ich bin österreicher und würde gerne in ausländische aktien, besser gesagt in einzelne US aktien investieren nicht in einen fond. Ich habe auch nicht vor diese aktien länger als ein jahr zu halten und nach dem verkauf das geld wieder in ähnliche aktien zu investieren. Ist es richtig das ich dank der neuen gesetzeslage von meinen gewinnen nur noch max 25% an das finanzamt zahlen müsste, und diese gewinne nicht zu der einkommensteuer dazugezählt und bis zu 50% versteuert werden? Ich habe nicht vor die aktien über eine(n) österreichische(n) bank/broker sondern über einen englischen oder amerikanische broker über das internet zu kaufen. Ich bin deswegen trotzdem KEST pflichtig da für Kapitalertrag so eine "Welteinkommen" an dem ort an dem ich die "geschäftlichen" entscheidungen treffe bin ich auch steuerpflichtig - mir fällt jetzt keine bessere beschreibung ein - gilt?
Verfasst von: rudi am 03.08.2005 13:21
 


THEMA:  Re: KEST
kest-pflichtig, bwz. zum sondersteuersatz von 25% steuerpflichtig sind sie nur mit den erträgen aus einem fonds, oder aus aktien. sofern sie die aktien innerhalb eines jahres mit gewinn verkaufen sind sie spekulationssteuerpflichtig, d.h. zum vollen einkommensteuertarif, bis zu 50%, wobei sie verluste nur innerhalb der spekulationseinkünfte ausgleichen können. z.b. sie haben einen spekulationsverlust von EUR 10.000, dann können sie diesen nur mit anderen spekulationsgewinnen ausgleichen. grüße r.
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