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Verfasst von: Michael Seydl am 10.08.2005 06:47
 


THEMA:  Einkommeinsteuer
Hallo, wenn ein angestellter innerhalb eines kalendarjahres 8 monate als echter angestellter gearbeitet hat in dem er einen netto lohn von 1450 € bezogen hat und nac hbeendigung des erstens dienstverhältnis die letzten 4 monate als freier dienstnehmer mit 1400 € abzgl. sozialversicherung gearbeitet hat, wie berechnet sie dann die zu zahlende einkommensteuer? Fallen diese 1400€x4 unter die mindestgrenze so dass diese nicht versteuert werden müssen oder zählen diese als zuverdienst? wobei ich das 2te nicht ganz einsehen würde weil es ja vollkommen anderes dienstverhältnis ist und kein zuverdienst. michael
Verfasst von: Michael Seydl am 10.08.2005 06:47
 


THEMA:  Re: Einkommeinsteuer
so ich hab mich jetzt durch das forum geackert und ein wenig gesetzestext geschmöckert. also wird jetzt mein gesamtes gehalt von 2004 incl. der nicht selbstständigen arbeit angenommen und die bereits von meinem ersten arbeitgeber bezahlte einkommensteuer von der für das gesamte jahr zu bezahlenden abgezogen. so sieht die formel dann so aus (8x1400€+einkommensteuer für jedes monate) + 4x1400€ = mein jahres gesamte einkommen die dann in die nette formel eingesetzt werd wiederum abzüglich der zu erst bezahlten steuer oder wie? und dass ist dann meine zu zahlende einkommensteuer? klingt reichlich absurd. aber naja. freue mich über feedback
Verfasst von: Josef am 10.08.2005 06:47
 


THEMA:  Re: Einkommeinsteuer
Sg Hr Seydl, vorweg: es hat schon seine Berechtigung, dass die Einkünfte aus allen Tätigkeiten für die Ermittlung der Einkommensteuer zusammengenommen werden. Sonst hätte jeder meherere/viele "Arbeitgeber" (Firmen) und niemand würde in eine höhere Steuerklasse fallen. Zu Ihren Einkünften aus selbständiger Tätigkeit: Vergessen Sie nicht Ihre Werbungskosten ordentlich anzusetzen. Sie haben als Softwareentwickler sicherlich zuhause einen Büroraum mit einem Computer; Sie mussten auch viele Kilometer in die Erreichung Ihres "Kunden" investieren. Vielleicht mussten Sie auch Weiterbildungsveranstaltungen besuchen oder potenzielle Kunden zum Essen einladen. Ein ideenreicher Steuerberater kann Ihnen da sicherlich interessante und wertvolle Tips geben - und seine Kosten können Sie auch noch absetzen.
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