Verfasst von:
Christian am
25.08.2005 12:35
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THEMA: Umsatzsteuer |
Hallo,
Meine Frau ist als Physiotherapeutin selbständig tätig. Bislang war Umsatzsteuer kein Thema, da angeblich Ärzte, Physiotherapeuten, ... davon ausgenommen sind oder waren. Nun hat meine Frau vom Finanzamt eine Aufforderung erhalten, das Umsatzsteuerformular auszufüllt an das Finanzamt zu schicken.
Meine Fragen :
1) Hat es diesbezüglich eine Gesetzesänderung gegeben, dass diese Physiotherapeuten nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit sind?
2) Bezieht sich die Berechnung der Umsatzsteuer auf den Brutto- oder den Nettoverdienst?
3) Gibt es eine Grenze, ab der man der Umsatzsteuerpflicht unterliegt?
4) Sollte es eine solche Grenze geben, dann steht man vor dem Problem, dass man am Anfang des Jahres noch nicht weiß, ob man diese Grenze bis Ende des Jahres überschreiten wird. Denn wenn man diese Grenze überschreitet, dann müßte man ja bei jeder ausgestellten Honorarnote bereits die Umsatzsteuer berücksichtigen und dem Klienten in Rechnung stellen. Wenn ich aber andererseits die Umsatzsteuer in der Honorarnote berücksichtige und unter der Grenze bleibe, dann habe ich unerlaubterweise diese eingehoben.
Vielen Dank im Voraus
Christian
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
25.08.2005 12:35
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THEMA: Re: Umsatzsteuer |
Die Aufforderung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung bedeutet noch nicht, dass Umsatzsteuer bezahlt werden muss.
Ihre Gattin erzielt steuerbare Umsätze, die jedoch steuerfrei sind; deshalb ist die genannte Erklärung abzugeben.
Grundsätzlich ist Umsatzsteuerpflicht ab einem Jahresumsatz von € 22.000,00 gegeben.
www.steuerberater-rapp.at
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