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Verfasst von: egon am 21.09.2005 20:26
 


THEMA:  Dienstnehmer+Freier DN
Da ich gerade die Arbeitnehmerveranlagung via Finanzonline ausfülle, hätte ich eine Frage. Ich hab im Jahr 2004 neben meinem DN-Jahreseinkommen (Teilzeitbeschäftigt) auch einmal knapp 1000€ als Berater verdient. Somit war ich wohl ein sogenannter Freier Dienstnehmer. So, diese 1000€ sind bereits beim FA ersichtlich. Welches Formular muss ich nun zusätzlich beim FA abgeben? Auf was muss ich sonst noch achten. Vielen Dank für die Unterstützung und Infos.
Verfasst von: bbb am 21.09.2005 20:26
 


THEMA:  Re: Dienstnehmer+Freier DN
die 1000€ sind als §109a mitteilung beim fa ersichtlich? frage: wieviel wurde dir überwiesen? meiner meinung solltest du eine erfolgsrechnung machen! die bezahlte sv ist betriebsausgabe. vermutlich sind auch kilometergeld, tagesgebühren, usw .... angefallen. oder du entscheidest dich für die basispauschalierung auf alle fälle wäre es gut unter 730 € gewinn zu kommen, um davon keine steuern zu zahlen die einkünfte sind einkünfte aus selbständiger arbeit E1a formular ist auszufüllen. wenn dir das alles zu viel an info war, kontaktiere einen steuerberater. das zahlt sich immer aus
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