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Verfasst von: Nikolaus Kaufmann am 24.09.2005 16:49
 


THEMA:  Fußweg Pendlerpauschale
Hallo, Wie sieht es eigentlich mit der Zumutbarkeit bei einem Fußweg von ca. 1,5km. Wenn ich mit dem Auto fahre, sind es von zu Hause bis zur Firma 65km. Ich könnte mit dem Auto 6km zum nächsten Bahnhof fahren, 1h Stunde mit dem Zug unterwegs. Dann bin ich in meiner Arbeitsstadt. Die 1,5km in die Firma könnte ich mit dem Bus fahren. Jedoch fährt der letzte Bus von der Firma zum Bahnhof um ca. 11:30 Uhr. Ich hab zwar Gleitzeit, aber könnte so niemals auf meine Wochenstundenzahl kommen und außerdem ist bis 14:00 Uhr Anwesenheitspflicht. Jetzt wird es wahrscheinlich heißen, dass ich auch zu Fuß gehen könnte. 1,5 km klingt nicht so weit, jedoch gehe ich in eine Richtung hinunter und ca. die gleiche Länge wieder hinauf und das gleiche wieder in die andere Richtung beim Heimweg. Wenn ich mich beeile brauche ich 30min, da bin ich aber dementsprechend ausgepowert. Und im Winter ist man halb erfroren. Sind solche Faktoren wie zb. starke Anstrengung entscheidend. Zählt hier die Länge des Fußwegs oder der Zeitfaktor. Oder kann man sagen, dass ich keine Möglichkeit habe mit einem öffentl. VerkMittel von der Firma zum BHof zu kommen. Ich hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten, denn die "Hinweise für den Arbeitnehmer" können mir da nicht weiterhelfen. Vielen Dank im Vorhinein. MfG, Nikolaus Kaufmann.
Verfasst von: Karl am 24.09.2005 16:49
 


THEMA:  Re: Fußweg Pendlerpauschale
Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist gegeben, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (Nachtarbeit) verkehrt.
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