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Verfasst von: Michael am 26.09.2005 15:54
 


THEMA:  Spekulationssteuer bei Grundstücken
Guten Tag, ich erhalte von meinen Eltern ein Grundstück zum Einheitswert überschrieben. Ich möchte dieses anschließend zum üblichen Marktpreis veräußern. Ist in diesem Falle eine Spekulationssteuer zu entrichten? Danke vorab für die Unterstützung! Liebe Grüße Michael
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 26.09.2005 15:54
 


THEMA:  Re: Spekulationssteuer bei Grundstücken
Wenn das Grundstück vor mehr als 10 Jahren von Ihren Eltern gekauft wurde, dann entsteht kein Spekulationsgewinn.Vorausgesetzt Sie meinen mit "überschreiben" schenken.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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