Wenn ich Aktien vor Ablauf eines Jahres verkaufe zahle ich Spekulationssteuer. So weit die Vorschrift. Aber ist dies in Österreich aufgrund des Bankgeheimnisses überhaupt bei einer Steuerprüfung überprüfbar? Und für den Fall diese Spekulationsgewinne zu erzielen und nicht zu versteuern, mit welcher Strafe muss man dann rechnen? Bitte um Antworten!!
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