Verfasst von:
alois am
11.11.2005 12:47
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THEMA: diäten, reisekosten, rechnung |
mahlzeit!
ich trage mich derzeit mit dem gedanken, mich als edv-dienstleister selbstständig zu machen. ich habe mich schon gut eingelesen, aber brauche bei einer sache ihre hilfe, weil ich hier nicht weiterkomme.
ich habe meine stundensätze kalkuliert und berechnet.
was passiert aber mit den reisekosten und diäten?
ich kann diese ja dem kunden auf der rechnung in rechnung stellen,
aber: wie muss ich vorgehen, wenn ich das nicht mache, dann sind es für mich ja trotzdem betriebsausgaben, die ich absetzen kann. und (is zwar kein direktes steuerthema, aber sie wissen sicher aus ihrer erfahrung bescheid) ob und wie werden an- und abfahrt geregelt bzw. verrechnet. wenn ich zum beispiel eine stunde anfahrtszeit habe - was passiert mit der? is das eine nullstunde oder kann ich diese trotzdem irgendwie in rechnung stellen oder steuerlich geltend machén? oder hab ich bei den reisekosten etwas grundlegend falsch verstanden? |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
11.11.2005 12:47
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THEMA: Re: diäten, reisekosten, rechnung |
Bei 2 Stunden Anfahrts- und Abfahrtszeit und offenem Ausweis auf der Rechnung ...
Möglicherweise fragt sich irgendwann ein Kunde, ob es nicht günstiger wäre, einen Dienstleister vor Ort zu beauftragen. Manche Dienstleister weisen zwar diese Kosten gesondert aus, verrechnen jedoch nur ein reduziertes Pauschale oder z.B. die Hälfte des normalen Stundensatzes.
Verlorene Arbeitszeit oder nicht verrechnete Arbeitszeit können Sie steuerlich nicht absetzen, sie haben ja ohnehin keine Einnahmen in diesem Zusammenhang. Komisch, dass diese Frage so oft auftaucht.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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