Hallo,
ich hätte eine kurze Frage, da ich mir nicht sicher bin in welcher Form ich den Steuerausgleich für das letzte Jahr machen soll.
Folgende Voraussetzungen: 6 Monate unselbstständig als Angestellter und danach 4 Monate selbstständig (Einnahmen/Ausgabenrechnung - kein Gewinn) beschäftigt. Seither wieder als Angestellter.
Reicht es, da kein Gewinn erwirtschaftet wurde, wenn ich einfach die Arbeitnehmerveranlagung einreiche?
Danke,
Robert
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