Verfasst von:
Thomas P. am
17.01.2006 14:35
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THEMA: Honorarnoten und Angestelltenverhältnis |
Guten Tag,
ich beziehe ein Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis von etwa 59.000,- p.A. zusätzlich könnte ich voraussichtlich 2006 noch auf Honorarnotenbasis (neuer Selbstständiger) in etwa 25.000,- verrechnen.
Damit liege ich ja eindeutig über der Grenze für Steuer und Versicherung.
Wo muß ich die Sozialversicherung abführen, ich zahle ja bereits über das Angestelltenverhältnis. Und wie habe ich meine Einkünfte in Zukunft zu versteuern, muß ich die gesamte Steuer selbst abführen, oder nur für die selbsständigen Einkünfte?
Wieviel habe ich da in etwa zu erwarten?
Und kann mir jemand einen guten Steuerberater in Graz-Nord nennen?
Vielen Dank,
Thomas P. |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
17.01.2006 14:35
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THEMA: Re: Honorarnoten und Angestelltenverhältnis |
Sie melden sich bei der Sozialversicherung und beantragen eine Differenzvorschreibung, das ist die Differenz zur Höchstbeitragsgrundlage und somit Null.
Sie versteuern Ihr gesamtes Einkommen aufgrund Ihrer jaehrlichen Steuererklaerung. Jedoch wird weiterhin vom Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten, welche bei der Veranlagung dann als Vorauszahlung beruecksichtigt wird.
PS Wir haben 2 Steuerberater - Kollegen in Graz ...
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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