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Verfasst von: Gerhard Hensler am 03.09.2003 08:41
 


THEMA:  Verluste aus v&V in D
Da ich vorhabe, demnächst als Arbeitnehmer von D nach Ö zu ziehen, in D aber Verluste aus V&V steuerlich geltend machen konnte, bleibt die Frage, wie man diesen Vorteil auch in Ö erwirken kann. Das dt.-österr. DBA verlangt die Besteuerung im Land, in dem die Immobilie liegt. Andererseits widerspricht dies dem Gleichheitsprinzip der EU, weil positive Einkünfte zusammen mit anderen Einkünften, z.B. Gehalt, etc., zusammen versteuert werden und den Steuersatz anheben, negative Einkünfte aber nicht zu dessen Reduzierung führen. Gibt es hier bereits Normenkontrollverfahren oder beim Europ. Ger.hof anhängige Verfahren, die einem in Zukunft eine gerechte Besteuerung in Aussicht stellen? Für Ihre Kommentare und Hinweise danke ich Ihnen vielmals im voraus. G.H.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 03.09.2003 08:41
 


THEMA:  Re: Verluste aus v&V in D
Sehr geehrter Herr Hensler, meiner Meinung nach können Sie die deutschen Verluste als negativen Progressionsvorbehalt in Österreich geltend machen. mfg V.Weiß
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