Es gibt die kleine und große Vermietung. Kleine Vermietung: maximal zwei Wohnungen in einem Mietshaus, bei Eigentumswohnungen immer kleine Vermietung.
Die kleine Vermietung ist dann Liebhaberei, wenn innerhalb von 20 Jahren (große Vermietung: 25 Jahre) kein Gesamtgewinn erzielt wird (Prognoserechnung notwendig). In Zweifelsfällen werden die Steuern nur vorläufig festgesetzt.
Wird vor Erreichen des Endes des Prognosezeitraumes die Vermietungstätigkeit eingestellt, liegt Liebhaberei vor, außer der Grund für die Beendigung war ein unvorhersehbares Ereignis. Bei einer sonstigen änderung in der Bewirtschaftung (zB vorzeitige Kreditrückzahlung), wird bis dorthin ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum angenommen. Die Zeit nach der änderung ist dann ein neuer Beurteilungszeitraum.
Unser Tipp: Stellen Sie schon vor Kreditaufnahme eine entsprechende Planungsrechnung auf! |