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20.01.2009 - Tipps beim Schenken
www.steuerberater.at - Link

Eigentumswohnungen, Grundstücke, Liegenschaften: Wenn Sie bis 31.7.2008 eine Lie­genschaft mit einem Einheitswert von € 30.000,00 an Ihren Enkel geschenkt haben, so hat dies € 7.068,00 an Steuern gekostet. Wer nach dem 31.7.2008 dies tut, bezahlt lediglich € 1.800,00; das sind 2 % Grunderwerbsteuer (GrESt) vom 3-fachen EHW. Besonders profitie­ren von dieser neuen Regelung Lebenspartner und Nichtverwandte; da kostet diese Schen­kung 3,5 % GrESt anstatt bisher 30 % Schenkungssteuer.

 

Wird ein Grundstück mit einem Unternehmen übertragen, so gibt es weiterhin einen Freibe­trag von € 365.000,00. Auch befreit sind Schenkungen unter Ehegatten zur gleichteiligen An­schaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m² Wohnnutzfläche.

 

Vorsicht ist geboten, wenn Beschenkter oder Geschenkgeber im Ausland einen Wohnsitz ha­ben. Obwohl das relevante Vermögen in österreich ist (also zB Wohnung, Betrieb), kann eine deutsche Schenkungssteuer anfallen.

Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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