Eigentumswohnungen, Grundstücke, Liegenschaften: Wenn Sie bis 31.7.2008 eine Liegenschaft mit einem Einheitswert von € 30.000,00 an Ihren Enkel geschenkt haben, so hat dies € 7.068,00 an Steuern gekostet. Wer nach dem 31.7.2008 dies tut, bezahlt lediglich € 1.800,00; das sind 2 % Grunderwerbsteuer (GrESt) vom 3-fachen EHW. Besonders profitieren von dieser neuen Regelung Lebenspartner und Nichtverwandte; da kostet diese Schenkung 3,5 % GrESt anstatt bisher 30 % Schenkungssteuer.
Wird ein Grundstück mit einem Unternehmen übertragen, so gibt es weiterhin einen Freibetrag von € 365.000,00. Auch befreit sind Schenkungen unter Ehegatten zur gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m² Wohnnutzfläche.
Vorsicht ist geboten, wenn Beschenkter oder Geschenkgeber im Ausland einen Wohnsitz haben. Obwohl das relevante Vermögen in österreich ist (also zB Wohnung, Betrieb), kann eine deutsche Schenkungssteuer anfallen. |